Mehr als Kunde sein

Teil von ProEngeno werden

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Genossenschaft

Neben dem Bezug von Ökostrom können Sie noch mehr tun, um die Energiewende voranzutreiben. Sichern Sie uns die Unabhängigkeit von Konzernen, Banken und unterstützen Sie uns bei der Planung und Umsetzung weiterer Projekte zur Gewinnung erneuerbarer Energien durch eine genossenschaftliche Beteiligung. Über die ProEngeno Energie eG können Sie sich als Kunde an unserem Unternehmen genossenschaftlich beteiligen und damit aktiv an der Energiewende mitwirken. Gleichzeitig bietet Ihnen die Genossenschaft die Möglichkeit, am Erfolg erneuerbarer Energien teilzuhaben. So planen wir eine Rendite von 4 % auszuzahlen.

Ein Teil der Energiewende

Die Genossenschaft ist Mehrheitsgesellschafterin der ProEngeno GmbH & Co. KG. Die Handelsgesellschaft bietet Grünstrom zu fairen und transparenten Marktpreisen an und ermöglicht es Ihnen, die Energiewende proaktiv mit einer attraktiven und nachhaltigen Rendite mitzugestalten.

Des Weiteren projektiert und unterhält die Genossenschaft verschiedene Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energie. So werden z. B. in Erlangen, Geretsried, Ostfriesland und Laage sechs Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 620 kWp betrieben. Eine Beteiligung am Windpark Weener rundet unsere ökologischen und nachhaltigen Investments ab.

Im Jahr 2015 hat die Genossenschaft das Bürogebäude der Handelsgesellschaft in Ostfriesland übernommen und energetisch saniert – mit dem Ziel, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein modernes und attraktives Arbeitsumfeld zu schaffen. Trotz umfangreicher Modernisierungen wurden die typisch ostfriesischen Bauelemente bewusst beibehalten. Den Firmensitz zu verlegen, kam für uns dabei nicht in Frage: In Nendorp fing alles an. Hier sind wir groß geworden, hier fühlen wir uns zuhause – und hier wollen wir bleiben.

Mit der ProEngeno Klima und Soziales GmbH besteht eine 100-prozentige Tochtergesellschaft, die es uns ermöglicht, unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte den Herausforderungen des Klimawandels noch stärker Rechnung zu tragen. Die Klima und Soziales GmbH kann kapitalintensive Projekte mit entsprechenden Anlaufkosten realisieren, um Risiken für die Genossenschaft zu minimieren und gleichzeitig die Renditechancen zu erhöhen.

Die Klima und Soziales GmbH konzentriert sich auf folgende Geschäftsfelder und ergänzt damit optimal die Ausrichtung der Genossenschaft:

  • Entwicklung von erneuerbaren Energiequellen und Speichermedien
  • Ausbau des E-Mobilitätsnetzes
  • Schaffung von klimaneutralem und bezahlbarem Wohnraum sowie Infrastruktur des öffentlichen Gemeinwohls

Werden Sie Mitglied in der Genossenschaft und gestalten Sie die Energiewende aktiv mit. Wir sind stets auf der Suche nach neuen Investitionsmöglichkeiten im Bereich der erneuerbaren Energie und freuen uns auf Ihre Tipps und Anfragen.

Mitglied werden

Attraktive Rendite

Profitieren Sie von einer geplanten Rendite von 4 % für 2024. Ihre Dividendenberechtigung beginnt bereits ab dem 01. des Folgemonats nach Einzahlung. Schon ab einem Anteil von 50 Euro sind Sie dabei.

Mitbestimmung

Als Mitglied der ProEngeno Energie eG haben Sie Stimmrecht in der Generalversammlung - unabhängig von der Höhe Ihrer Beteiligung. Ein Mitglied, eine Stimme.

Nachhaltige Zukunft

Über die Tochtergesellschaft ProEngeno Klima und Soziales GmbH fließt Ihre Beteiligung in erneuerbare Energien, den Ausbau der E-Mobilität und klimaneutralen, bezahlbaren Wohnraum.

Fragen und Antworten zur Genossenschaft

Jedes Mitglied hat Stimmrecht in der Generalversammlung der ProEngeno Energie eG, unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Damit hat er aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl des Aufsichtsrats der Genossenschaft, kann über die Verwendung von Gewinnen und ggf. den Umgang mit Verlusten entscheiden und ist bei allen richtungsweisenden Entscheidungen über die ProEngeno Energie eG beteiligt, die in der Generalversammlung getroffen werden.

Der Mindestbetrag beträgt 1 Anteil á 50,00 €

Nein. Da jedes Genossenschaftsmitglied unabhängig von der Höhe seiner Anteile nur eine Stimme hat, besteht die Gefahr der übermäßigen Einflussnahme Einzelner nicht.

Ja, man kann sein Geschäftsguthaben zweimal im Jahr erhöhen.

Nein. In unserer Satzung ist die sogenannte Nachschusspflicht für Mitglieder ausgeschlossen.

Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Ende des darauffolgenden Geschäftsjahres in schriftlicher Form kündigen. Die Kündigung muss mindestens drei Monate vor Schluss des aktuellen Geschäftsjahres zugehen.

Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf eine andere Person ist mit Zustimmung des Vorstandes möglich. Die Zustimmung wird üblicherweise erteilt, wenn die Übertragung auch im Interesse der Genossenschaft erfolgt, wie z.B. bei einer Übertragung von den Eltern auf die Kinder. Auf die Erteilung der Zustimmung besteht kein Rechtsanspruch.

Das Geschäftsguthaben wird nach dem Ausscheiden wieder zurückgezahlt.

Wenn ein Mitglied verstirbt, geht die Mitgliedschaft zunächst auf die Erben über, endet aber dann mit Ablauf des Geschäftsjahres.

Wir werden geprüft vom Genossenschaftsverband Weser-Ems. Dieser prüft, berät und betreut die genossenschaftlichen Unternehmen in der Region Weser-Ems.

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